Vor vielen Jahren beschloss ich nur mehr sinnvolle und verwendbare Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause zu bringen – also Messer. 😉

Da Messer im österreichischen Waffengesetz gar nicht vorkommen, war und ist die Einfuhr im (versperrten!) Koffer und der Besitz kein Problem.
Aber wie sieht die Sache umgekehrt aus? Oft unklar, schwammig formuliert (Auslegungssache des jeweiligen Kontrollorgans (Kiberer 😉 und konträr.
Heutzutage kann man in fast jedem Land mit einem nach dortigen Bestimmungen legalen Messer Schwierigkeiten bekommen.
Knife-Blog
Hier ein kurioses Beispiel: Ein Messer mit feststehender Klinge bis 12 cm darf man in Deutschland (grundsätzlich) tragen (führen). In der Schweiz wäre das verboten, außer die Klinge ist über 30 cm lang!
Klingenlänge richtig messen
Der makabre Fachausdruck lautet „Wirksame Länge“. Gemessen wird also von der Spitze bis zum längsten Teil des Griffes.
Grundsätzlich verbotene Messer
… gibt es in Österreich praktisch nicht! Verboten sind jedoch Waffen, „deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind“.
Beispiel: Kreditkartenmesser, Stockdegen
Trotzdem hier richte ich mich als Österreicher lieber nach dem strengeren Deutschen Waffengesetz. So bin ich fast immer aus der sicheren Seite.
Verboten (auch im Besitz) sind in Deutschland:
„… Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.“
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG. Anlage 1
Dazu gehören insbesondere Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser (OFT), Spring- und Automatikmesser
! Die Angriffs- und Abwehrfähigkeit kann aber nahezu mit jedem Messer herbeigeführt werden. Daher kann man auch mit jedem Messer Schwierigkeiten bekommen.
Waffengesetze in Europa
Die folgenden Links führen alle zu fundierten Beiträgen von Knife-Blog. Diese werden laufend aktualisiert!
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Das war’s vorerst. Ergänzungen bzw. Aktualisierungen folgen.
Liebe Grüße und bleibt’s gsund!